MIETKAUTION
WALLONIEN
Wie man eine Mietkaution in Wallonien unter den besten Bedingungen einrichtet
In Wallonien wird die Einrichtung einer Mietkaution durch den Wallonischen Wohnungskodex geregelt. Ob Sie Mieter oder Vermieter sind – hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um Ihre Mietkaution in der wallonischen Region effektiv einzurichten.
Höchstbetrag der Mietkaution in Wallonien
In Wallonien hängt der maximal zulässige Betrag von der gewählten Form der Einrichtung ab:
- Gesperrtes Bankkonto oder Einzahlung über e-DEPO: höchstens 2 Monatsmieten
- Bankbürgschaft (über ein Finanzinstitut oder einen privaten Versicherer): bis zu 3 Monatsmieten
Diese Obergrenzen sind streng geregelt, um Mieter vor übermäßigen finanziellen Forderungen zu schützen.
Die Regeln zum Kautionsbetrag unterscheiden sich in den beiden anderen belgischen Regionen. Lesen Sie auch die Besonderheiten zu:
Wie richtet man eine Mietkaution in Wallonien ein?
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Mietkaution problemlos einzurichten:
- Wählen Sie Ihre Methode: e-DEPO, gesperrtes Konto, garantie.be oder Korfine
- Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: unterzeichneter Mietvertrag, gültiges Ausweisdokument, aktueller Wohnsitznachweis
- Führen Sie die praktischen Schritte durch:
- Online über garantie.be oder e-DEPO
- In der Filiale oder über Ihre Onlinebank für das gesperrte Konto
- Über einen spezialisierten Makler wie Korfine
Welche Unterlagen sind für eine Mietkaution in Wallonien erforderlich?
Bereiten Sie im Voraus die folgenden Dokumente vor:
- Den vom Mieter und Vermieter unterzeichneten Mietvertrag
- Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
- Einen aktuellen Wohnsitznachweis (Energie- oder Wasserrechnung, Wohnsitzbescheinigung)
- Ihre Bankverbindung (für ein gesperrtes Konto oder e-DEPO über MyMinfin)
- Einen Einkommensnachweis oder eine Solvenzbescheinigung, falls Sie eine Mietbürgschaft bei einem Finanzinstitut beantragen
Die rechtzeitige Vorbereitung dieser Dokumente spart Zeit bei den Formalitäten.
Freigabe der Mietkaution in Wallonien
Am Ende des Mietverhältnisses erfolgt die Freigabe der Mietkaution unter bestimmten Bedingungen:
- Wenn das Übergabeprotokoll ordnungsgemäß ist: vollständige und schnelle Rückzahlung
- Bei Schäden oder Mietrückständen: mögliche Einbehaltung eines Teils der Kaution auf Grundlage genauer Nachweise des Vermieters
Im Falle eines Streits über die Rückzahlung empfiehlt es sich, den zuständigen Friedensrichter in Wallonien einzuschalten oder eine Mediation in Anspruch zu nehmen.